Landessozialgericht NRW, 2003-05-09, L 4 RA 33/02

L 4 RA 33/02Sozialversicherungsgericht09.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 4 RA 33/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-09

Aktenzeichen: L 4 RA 33/02

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0509.L4RA33.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 27.03.2002 wird geändert. Die Bescheide vom 22.01.1999 und 08.10.1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.06.2000 werden teilweise aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, die Zeit vom 18.12.1973 bis zum 28.02.1986 als zugehörig zum Wirtschaftsbereich 19 der Anlage 14 zum SGB VI vorzumerken. Die Beklagte hat der Klägerin ihre notwendigen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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