L 1 AL 90/02•Landessozialgericht NRW, 2003-04-10, L 1 AL 90/02
Landessozialgericht NRW, 2003-04-10, L 1 AL 90/02
L 1 AL 90/02Sozialversicherungsgericht10.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 AL 90/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-10
Aktenzeichen: L 1 AL 90/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0410.L1AL90.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Aachen vom 19.11.2002 wird zurückgewiesen. Es wird festgestellt, dass die Beklagte den Kläger zu Recht als Verfahrensbevollmächtigten der ... zurückgewiesen hat. Die Gerichtskosten trägt der Kläger. Der Streitwert wird auf 240 EUR festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.
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