Landessozialgericht NRW, 2003-04-10, L 1 AL 4/03

L 1 AL 4/03Sozialversicherungsgericht10.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 AL 4/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-10

Aktenzeichen: L 1 AL 4/03

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0410.L1AL4.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 18.11.2002 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten auch im Berufungsverfahren einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.