Landessozialgericht NRW, 2003-04-09, L 11 KA 97/00

L 11 KA 97/00Sozialversicherungsgericht09.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 97/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-09

Aktenzeichen: L 11 KA 97/00

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0409.L11KA97.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07.06.2000 abgeändert. Die Beklagte wird unter Abänderung ihrer Bescheide vom 23.01.1997, 23.04.1997 und 23.07.1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.06.1998 verurteilt, über die Honorarfestsetzung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.

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