L 11 KA 97/00•Landessozialgericht NRW, 2003-04-09, L 11 KA 97/00
Landessozialgericht NRW, 2003-04-09, L 11 KA 97/00
L 11 KA 97/00Sozialversicherungsgericht09.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 97/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-09
Aktenzeichen: L 11 KA 97/00
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0409.L11KA97.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07.06.2000 abgeändert. Die Beklagte wird unter Abänderung ihrer Bescheide vom 23.01.1997, 23.04.1997 und 23.07.1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.06.1998 verurteilt, über die Honorarfestsetzung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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