Landessozialgericht NRW, 2003-04-09, L 11 KA 134/02

L 11 KA 134/02Sozialversicherungsgericht09.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 134/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-09

Aktenzeichen: L 11 KA 134/02

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0409.L11KA134.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufungen der Beklagten und der Beigeladenen zu 1) gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 23.07.2002 werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte über den Honoraranspruch der Klägerin für das Quartal I/2000 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates neu zu entscheiden hat. Die Beklagte und die Beigeladene zu 1) tragen als Gesamtschuldner die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren. Im Übrigen haben die Beteiligten einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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