Landessozialgericht NRW, 2003-04-09, L 10 KA 43/02

L 10 KA 43/02Sozialversicherungsgericht09.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 10 KA 43/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-09

Aktenzeichen: L 10 KA 43/02

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0409.L10KA43.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten und der Beigeladenen zu 8) wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 06.06.2002 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten des Beklagten für beide Rechtszüge und die der Beigeladenen zu 8) als Berufungsklägerin für das Berufungsverfahren zu tragen. Die Revision wird zugelassen.

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