L 10 KA 43/02•Landessozialgericht NRW, 2003-04-09, L 10 KA 43/02
Landessozialgericht NRW, 2003-04-09, L 10 KA 43/02
L 10 KA 43/02Sozialversicherungsgericht09.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 KA 43/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-09
Aktenzeichen: L 10 KA 43/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0409.L10KA43.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten und der Beigeladenen zu 8) wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 06.06.2002 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten des Beklagten für beide Rechtszüge und die der Beigeladenen zu 8) als Berufungsklägerin für das Berufungsverfahren zu tragen. Die Revision wird zugelassen.
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