L 12 AL 124/02•Landessozialgericht NRW, 2003-03-05, L 12 AL 124/02
Landessozialgericht NRW, 2003-03-05, L 12 AL 124/02
L 12 AL 124/02Sozialversicherungsgericht05.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AL 124/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-05
Aktenzeichen: L 12 AL 124/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0305.L12AL124.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 08.05.2002 abgeändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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