L 7 SB 157/02•Landessozialgericht NRW, 2003-01-30, L 7 SB 157/02
Landessozialgericht NRW, 2003-01-30, L 7 SB 157/02
L 7 SB 157/02Sozialversicherungsgericht30.01.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 SB 157/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-30
Aktenzeichen: L 7 SB 157/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0130.L7SB157.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.06.2002 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Sozialgericht zurückverwiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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