L 10 B 20/02 KA•Landessozialgericht NRW, 2003-01-17, L 10 B 20/02 KA
Landessozialgericht NRW, 2003-01-17, L 10 B 20/02 KA
L 10 B 20/02 KASozialversicherungsgericht17.01.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 B 20/02 KA — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-01-17
Aktenzeichen: L 10 B 20/02 KA
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0117.L10B20.02KA.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 17.09.2002 abgeändert. Die Klägerin trägt dem Grunde nach ein Viertel der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 9) für das Verfahren S 7 KA 17/01 (SG Aachen). Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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