L 3 RJ 38/01•Landessozialgericht NRW, 2003-01-13, L 3 RJ 38/01
Landessozialgericht NRW, 2003-01-13, L 3 RJ 38/01
L 3 RJ 38/01Sozialversicherungsgericht13.01.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 3 RJ 38/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-13
Aktenzeichen: L 3 RJ 38/01
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0113.L3RJ38.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 30.03.2001 wird geändert. Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung ihres Bescheides vom 21.10.1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.10.1998 verurteilt, die Zeit vom 01.07.1941 bis zum 31.05.1945 als Ersatzzeit rentensteigernd zu berücksichtigen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird zugelassen.
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