Landessozialgericht NRW, 2002-12-20, L 4 RJ 36/02

L 4 RJ 36/02Sozialversicherungsgericht20.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 4 RJ 36/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-20

Aktenzeichen: L 4 RJ 36/02

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:1220.L4RJ36.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 26.02.2002 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im zweiten Rechtszug. Die Revision wird zugelassen.

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