Landessozialgericht NRW, 2002-06-26, L 10 V 20/01

L 10 V 20/01Sozialversicherungsgericht26.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 10 V 20/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-26

Aktenzeichen: L 10 V 20/01

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0626.L10V20.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 08.05.2001 abgeändert. Die Klage wird insoweit abgewiesen, als der Kläger die Auszahlung der Kleiderverschleißzulage begehrt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Hälfte der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers für beide Rechtszüge. Die Revision wird zugelassen.

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