L 5 KR 116/01•Landessozialgericht NRW, 2002-04-30, L 5 KR 116/01
Landessozialgericht NRW, 2002-04-30, L 5 KR 116/01
L 5 KR 116/01Sozialversicherungsgericht30.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 116/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-30
Aktenzeichen: L 5 KR 116/01
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0430.L5KR116.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 04.07.2001 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 05.09.2000, 19.09.2000 und 17.10.2000 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 23.02.2001 verurteilt, der Klägerin 2.803,09 EURO zu erstatten. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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