L 16 B 20/02 KR ER•Landessozialgericht NRW, 2002-04-18, L 16 B 20/02 KR ER
Landessozialgericht NRW, 2002-04-18, L 16 B 20/02 KR ER
L 16 B 20/02 KR ERSozialversicherungsgericht18.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 B 20/02 KR ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-18
Aktenzeichen: L 16 B 20/02 KR ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0418.L16B20.02KR.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Beschwerden der Antragsgegnerin zu 1) bis 3) und 5) bis 7) wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.02.2000 geändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
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