L 16 B 1/02 KR ER•Landessozialgericht NRW, 2002-02-22, L 16 B 1/02 KR ER
Landessozialgericht NRW, 2002-02-22, L 16 B 1/02 KR ER
L 16 B 1/02 KR ERSozialversicherungsgericht22.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 B 1/02 KR ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-02-22
Aktenzeichen: L 16 B 1/02 KR ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0222.L16B1.02KR.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 06.12.2001 geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin zweimal wöchentlich jeweils einmal täglich ambulante psychatriche Behandlungspflege bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu gewähren. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat der Antragstellerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten.
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