L 13 RJ 55/99•Landessozialgericht NRW, 2002-02-22, L 13 RJ 55/99
Landessozialgericht NRW, 2002-02-22, L 13 RJ 55/99
L 13 RJ 55/99Sozialversicherungsgericht22.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 13 RJ 55/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-22
Aktenzeichen: L 13 RJ 55/99
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0222.L13RJ55.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.04.1999 geändert, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, bei der Höhe des Altersruhegeld auch eine Pflichtbeitragszeit von Juni 1940 bis Januar 1941 zugrunde zu legen. Die Klage gegen den Bescheid vom August 2000 wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
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