Landessozialgericht NRW, 2002-02-06, L 12 AL 173/00

L 12 AL 173/00Sozialversicherungsgericht06.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AL 173/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-06

Aktenzeichen: L 12 AL 173/00

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0206.L12AL173.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 27.07.2000 wird zurückgewiesen. Die Klage auf Zahlung von Lohnkostenzuschüssen bis zum 31.08.1998 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revsion wird nicht zugelassen.

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