L 12 AL 173/00•Landessozialgericht NRW, 2002-02-06, L 12 AL 173/00
Landessozialgericht NRW, 2002-02-06, L 12 AL 173/00
L 12 AL 173/00Sozialversicherungsgericht06.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AL 173/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-06
Aktenzeichen: L 12 AL 173/00
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0206.L12AL173.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 27.07.2000 wird zurückgewiesen. Die Klage auf Zahlung von Lohnkostenzuschüssen bis zum 31.08.1998 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revsion wird nicht zugelassen.
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