L 18 RA 12/01•Landessozialgericht NRW, 2002-02-05, L 18 RA 12/01
Landessozialgericht NRW, 2002-02-05, L 18 RA 12/01
L 18 RA 12/01Sozialversicherungsgericht05.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 18 RA 12/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-05
Aktenzeichen: L 18 RA 12/01
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0205.L18RA12.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 23. März 2001 geändert. Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 02.02.1998 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 07.04.1998 verurteilt, die Zeit vom 12.04.1968 bis 30.04.1969 der Qualifikationsgruppe 1 der Anlage 13 des Wirtschaftsbereichs 6 der Anlage 14 zum SGB VI zuzuordnen. Die außergerichtlichen Kosten des Klage- und Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Die Revision wird nicht zugelassen.
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