L 16 P 119/00•Landessozialgericht NRW, 2002-01-17, L 16 P 119/00
Landessozialgericht NRW, 2002-01-17, L 16 P 119/00
L 16 P 119/00Sozialversicherungsgericht17.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 P 119/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-17
Aktenzeichen: L 16 P 119/00
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0117.L16P119.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 25. Juli 2000 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 26. Februar 1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. September 1999 verurteilt, den Kläger ab dem 01. Juli 1999 in der Pflegeversicherung freiwillig weiter zu versichern. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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