Landessozialgericht NRW, 2001-12-19, L 10 V 11/01

L 10 V 11/01Sozialversicherungsgericht19.12.2001

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 10 V 11/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-12-19

Aktenzeichen: L 10 V 11/01

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:1219.L10V11.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 05.03.2001 wird geändert. Der Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 08.11.1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.04.2000 verurteilt, bei der Klägerin ab Antrag eine "Weichteilnarbe im Bereich der Ohrspeicheldrüse rechts" als Schädigungsfolge nach dem Bundesversorgungsgesetz anzuerkennen. Im übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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