L 16 KR 176/01•Landessozialgericht NRW, 2001-12-13, L 16 KR 176/01
Landessozialgericht NRW, 2001-12-13, L 16 KR 176/01
L 16 KR 176/01Sozialversicherungsgericht13.12.2001
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 176/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-13
Aktenzeichen: L 16 KR 176/01
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:1213.L16KR176.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts (SG) Duisburg vom 10. August 2001 geändert. Es wird unter Aufhebung der Bescheide der Beklagten vom 27./30.9.1996 und 10.12.1996 festgestellt, daß die Klägerin der Beklagten zum 21. Mai 1995 wirksam beigetreten ist. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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