L 6 VG 124/95•Landessozialgericht NRW, 2001-12-11, L 6 VG 124/95
Landessozialgericht NRW, 2001-12-11, L 6 VG 124/95
L 6 VG 124/95Sozialversicherungsgericht11.12.2001
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 VG 124/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-11
Aktenzeichen: L 6 VG 124/95
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:1211.L6VG124.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 27.04.1995 wird aufgehoben und der Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 17.10.1991 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.04.1992 verurteilt, eine posttraumatische Belastungsstörung als Schädigungsfolge anzuerkennen und Versorgung nach einer MdEum 40 v.H. für die Zeit ab 01.02.1989 zu bewilligen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Dem Beklagten werden vier Fünftel der außergerichtlichen Kosten der Klägerin für beide Rechtszüge auferlegt. Die Revision wird zugelassen.
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