L 5 KR 111/01•Landessozialgericht NRW, 2001-12-04, L 5 KR 111/01
Landessozialgericht NRW, 2001-12-04, L 5 KR 111/01
L 5 KR 111/01Sozialversicherungsgericht04.12.2001
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 111/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-04
Aktenzeichen: L 5 KR 111/01
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:1204.L5KR111.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 12.07.2001 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 28.11.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.03.2001 verurteilt, dem Kläger für den 11.01.1999 Krankengeld zu gewähren. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.