L 5 KR 42/01•Landessozialgericht NRW, 2001-11-27, L 5 KR 42/01
Landessozialgericht NRW, 2001-11-27, L 5 KR 42/01
L 5 KR 42/01Sozialversicherungsgericht27.11.2001
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 42/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-11-27
Aktenzeichen: L 5 KR 42/01
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:1127.L5KR42.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 03.01.2001 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten in beiden Rechtszügen.
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