L 16 KR 45/00•Landessozialgericht NRW, 2001-11-22, L 16 KR 45/00
Landessozialgericht NRW, 2001-11-22, L 16 KR 45/00
L 16 KR 45/00Sozialversicherungsgericht22.11.2001
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 45/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-22
Aktenzeichen: L 16 KR 45/00
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:1122.L16KR45.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts (SG) Dortmund vom 21. Januar 2000 geändert. Es wird unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 21. Juli 1999 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 20. August 1999 festgestellt, daß der Kläger der Beklagten zum 4. Juli 1999 wirksam beigetreten ist. Die Beklagte trägt die dem Kläger entstandenen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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