L 5 KR 137/01•Landessozialgericht NRW, 2001-11-19, L 5 KR 137/01
Landessozialgericht NRW, 2001-11-19, L 5 KR 137/01
L 5 KR 137/01Sozialversicherungsgericht19.11.2001
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 137/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-11-19
Aktenzeichen: L 5 KR 137/01
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:1119.L5KR137.01.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Berufungen gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 23.07.2001 werden als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten.
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