Landessozialgericht NRW, 2001-11-08, L 5 KR 33/00

L 5 KR 33/00Sozialversicherungsgericht08.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 5 KR 33/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-11-08

Aktenzeichen: L 5 KR 33/00

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:1108.L5KR33.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 11.01.2000 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Kosten; im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.

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