L 9 AL 116/00•Landessozialgericht NRW, 2001-10-04, L 9 AL 116/00
Landessozialgericht NRW, 2001-10-04, L 9 AL 116/00
L 9 AL 116/00Sozialversicherungsgericht04.10.2001
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 AL 116/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-04
Aktenzeichen: L 9 AL 116/00
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:1004.L9AL116.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 15. Juni 2000 geändert. Der Bescheid vom 22. Juli 1999 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 06. Oktober 1999 wird aufgehoben, soweit die laufende Leistung für die Zeit vom 01. Juli 1999 bis 24. Juli 1999 gekürzt worden ist. Im übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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