L 16 KR 104/00•Landessozialgericht NRW, 2001-09-13, L 16 KR 104/00
Landessozialgericht NRW, 2001-09-13, L 16 KR 104/00
L 16 KR 104/00Sozialversicherungsgericht13.09.2001
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 104/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-09-13
Aktenzeichen: L 16 KR 104/00
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:0913.L16KR104.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 02. Juni 1999 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 22.10.1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.05.1998 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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