Landessozialgericht NRW, 2001-07-18, L 12 AL 142/00

L 12 AL 142/00Sozialversicherungsgericht18.07.2001

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AL 142/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-07-18

Aktenzeichen: L 12 AL 142/00

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:0718.L12AL142.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die mit Schriftsatz vom 04.06.2001 hilfsweise erhobene Klage auf Gewährung von Arbeitslosengeld ab 20.07.1990 und im Anschluss daran auf Arbeitlosenhilfe wird als unzulässig verworfen. Kosten sind unter den Beteiligten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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