Landessozialgericht NRW, 2001-06-07, L 5 KR 79/00

L 5 KR 79/00Sozialversicherungsgericht07.06.2001

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 5 KR 79/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-06-07

Aktenzeichen: L 5 KR 79/00

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:0607.L5KR79.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 07.03.2000 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren. Im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten.

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