L 16 B 20/01 KR ER•Landessozialgericht NRW, 2001-05-15, L 16 B 20/01 KR ER
Landessozialgericht NRW, 2001-05-15, L 16 B 20/01 KR ER
L 16 B 20/01 KR ERSozialversicherungsgericht15.05.2001
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 B 20/01 KR ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-05-15
Aktenzeichen: L 16 B 20/01 KR ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:0515.L16B20.01KR.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 15.03.2001 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Antragsgegnerin verpflichtet wird, die Kosten für die Versorgung des Antragstellers mit dem Medikament Cerezyme mit einer Medikation von 60 ml/kg (jeweils 14-tägig) bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides zu übernehmen. Die Antragsgegnerin trägt auch die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers im Beschwerdeverfahren.
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