Landessozialgericht NRW, 2001-03-07, L 11 KA 150/99

L 11 KA 150/99Sozialversicherungsgericht07.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 150/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-07

Aktenzeichen: L 11 KA 150/99

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:0307.L11KA150.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 30.06.1999 wird zurückgewiesen. Die Kläger haben die außergerichtlichen Kosten der Beklagten auch im Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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