L 12 B 96/00 AL ER•Landessozialgericht NRW, 2001-02-27, L 12 B 96/00 AL ER
Landessozialgericht NRW, 2001-02-27, L 12 B 96/00 AL ER
L 12 B 96/00 AL ERSozialversicherungsgericht27.02.2001
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 B 96/00 AL ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-02-27
Aktenzeichen: L 12 B 96/00 AL ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:0227.L12B96.00AL.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 15. November 2000 abgeändert. Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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