Landessozialgericht NRW, 2001-02-27, L 12 B 96/00 AL ER

L 12 B 96/00 AL ERSozialversicherungsgericht27.02.2001

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 B 96/00 AL ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-02-27

Aktenzeichen: L 12 B 96/00 AL ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:0227.L12B96.00AL.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 15. November 2000 abgeändert. Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.