L 11 KA 112/00•Landessozialgericht NRW, 2001-02-21, L 11 KA 112/00
Landessozialgericht NRW, 2001-02-21, L 11 KA 112/00
L 11 KA 112/00Sozialversicherungsgericht21.02.2001
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 112/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-21
Aktenzeichen: L 11 KA 112/00
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:0221.L11KA112.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 23.08.2000 abgeändert. Der Beschluss des Beklagten vom 27.01.2000 wird aufgehoben. Außergerichtliche Kosten sind zwischen den Beteiligten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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