Landessozialgericht NRW, 2001-01-26, L 4 RA 57/00

L 4 RA 57/00Sozialversicherungsgericht26.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 4 RA 57/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-26

Aktenzeichen: L 4 RA 57/00

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:0126.L4RA57.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 03. August 2000 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch für die Berufungsinstanz keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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