L 9 AL 41/00•Landessozialgericht NRW, 2000-12-14, L 9 AL 41/00
Landessozialgericht NRW, 2000-12-14, L 9 AL 41/00
L 9 AL 41/00Sozialversicherungsgericht14.12.2000
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 AL 41/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-12-14
Aktenzeichen: L 9 AL 41/00
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:1214.L9AL41.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Aachen vom 28. Januar 2000 geändert. Die Bescheide vom 14. November 1997 und 13. April 1999 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 31. Mai 1999 werden aufgehoben. Die Beklagte hat die der Klägerin in beiden Rechtszügen entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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