L 17 U 91/98•Landessozialgericht NRW, 2000-11-22, L 17 U 91/98
Landessozialgericht NRW, 2000-11-22, L 17 U 91/98
L 17 U 91/98Sozialversicherungsgericht22.11.2000
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 17 U 91/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-11-22
Aktenzeichen: L 17 U 91/98
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:1122.L17U91.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Beigeladenen und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 24. Februar 1998 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 2. August 1993 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 27. April 1994 verurteilt, der Klägerin aus Anlass des Todes von A ...-W ... N ... am 8. Juli 1992 Hinterbliebenenleistungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen.
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