Landessozialgericht NRW, 2000-10-31, L 5 KR 27/00

L 5 KR 27/00Sozialversicherungsgericht31.10.2000

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 5 KR 27/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-10-31

Aktenzeichen: L 5 KR 27/00

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:1031.L5KR27.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.01.2000 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten der Beigeladene zu 3) im Berufungsverfahren; im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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