L 15 U 116/99•Landessozialgericht NRW, 2000-05-23, L 15 U 116/99
Landessozialgericht NRW, 2000-05-23, L 15 U 116/99
L 15 U 116/99Sozialversicherungsgericht23.05.2000
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 15 U 116/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-05-23
Aktenzeichen: L 15 U 116/99
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0523.L15U116.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 28. April 1999 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Klägerin unter Anrechnung der vom beigeladenen Land gezahlten Grundrente die Verletztenrente von 30 v.H. der Vollrente bis zum 23.November 1997 und danach bis zum 30. Juni 1998 eine solche in Höhe von 20 v.H. der Vollrente zu gewähren ist. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch für das Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.