L 5 KR 45/99•Landessozialgericht NRW, 2000-01-24, L 5 KR 45/99
Landessozialgericht NRW, 2000-01-24, L 5 KR 45/99
L 5 KR 45/99Sozialversicherungsgericht24.01.2000
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 45/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-24
Aktenzeichen: L 5 KR 45/99
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0124.L5KR45.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.02.1999 geändert. Die Beklagte wird unter Änderung der Bescheide vom 27.09.1996 und 07.10.1996 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.12.1996 verurteilt, an den Kläger weitere 671,52 DM Krankengeld zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Klägers aus beiden Rechtszügen.
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