Landessozialgericht NRW, 2000-01-20, L 2 KN 56/96

L 2 KN 56/96Sozialversicherungsgericht20.01.2000

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 KN 56/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-01-20

Aktenzeichen: L 2 KN 56/96

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0120.L2KN56.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 02. April 1996 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 08. Januar 1998 wird abgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.

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