L 16 P 18/98•Landessozialgericht NRW, 1999-12-13, L 16 P 18/98
Landessozialgericht NRW, 1999-12-13, L 16 P 18/98
L 16 P 18/98Sozialversicherungsgericht13.12.1999
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 P 18/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-12-13
Aktenzeichen: L 16 P 18/98
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1999:1213.L16P18.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts (SG) Dortmund vom 9. Dezember 1997 abgeändert, soweit das SG die Beklagte zur Leistung von 1279,89 DM abzüglich eines Eigenanteils von 10 vH verurteilt hat; insoweit wird die Klage abgewiesen. Im übrigen wird die Berufung der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Beklagte verpflichtet wird, der Klägerin einen neuen Bescheid unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu erteilen. Die Beklagte trägt die der Klägerin entstandenen außergerichtlichen Kosten auch für den zweiten Rechtszug. Die Revision wird zugelassen.
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