L 11 KA 123/98•Landessozialgericht NRW, 1999-11-24, L 11 KA 123/98
Landessozialgericht NRW, 1999-11-24, L 11 KA 123/98
L 11 KA 123/98Sozialversicherungsgericht24.11.1999
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 123/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-24
Aktenzeichen: L 11 KA 123/98
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1999:1124.L11KA123.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufungen der Kläger zu 2) bis 4) sowie der Beigeladenen wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 18.06.1998 teilweise abgeändert. Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 16.08.1996 verurteilt, über die Festsetzung des Punktwertes für 1996 in den BEMA-Teilen 1, 2 und 4 erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden. Im übrigen werden die Berufungen zurückgewiesen. Kosten sind für beide Rechtzüge nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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