L 11 B 5/99 KA•Landessozialgericht NRW, 1999-11-24, L 11 B 5/99 KA
Landessozialgericht NRW, 1999-11-24, L 11 B 5/99 KA
L 11 B 5/99 KASozialversicherungsgericht24.11.1999
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 B 5/99 KA — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-11-24
Aktenzeichen: L 11 B 5/99 KA
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1999:1124.L11B5.99KA.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26.10.1998 abgeändert. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 2.500,- DM festgesetzt.
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