L 4 RA 43/99•Landessozialgericht NRW, 1999-10-29, L 4 RA 43/99
Landessozialgericht NRW, 1999-10-29, L 4 RA 43/99
L 4 RA 43/99Sozialversicherungsgericht29.10.1999
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 4 RA 43/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-10-29
Aktenzeichen: L 4 RA 43/99
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1999:1029.L4RA43.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 09. April 1999 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Dem Kläger werden Mutwillenskosten in Höhe von 1000,- DM auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen.
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