Landessozialgericht NRW, 1999-09-10, L 3 RA 45/98

L 3 RA 45/98Sozialversicherungsgericht10.09.1999

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 3 RA 45/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-09-10

Aktenzeichen: L 3 RA 45/98

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1999:0910.L3RA45.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 30.04.1998 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im zweiten Rechtszug. Die Revision wird zugelassen.

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