Landessozialgericht NRW, 1999-09-08, L 10 SB 21/99

L 10 SB 21/99Sozialversicherungsgericht08.09.1999

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 10 SB 21/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-09-08

Aktenzeichen: L 10 SB 21/99

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1999:0908.L10SB21.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26. Februar 1999 wird zurückgewiesen. Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Im übrigen werden der Klägerin anteiligte Gerichtskosten in Höhe von 700,-- DM auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen.

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