L 10 B 10/99 P•Landessozialgericht NRW, 1999-08-24, L 10 B 10/99 P
Landessozialgericht NRW, 1999-08-24, L 10 B 10/99 P
L 10 B 10/99 PSozialversicherungsgericht24.08.1999
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 B 10/99 P — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-08-24
Aktenzeichen: L 10 B 10/99 P
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1999:0824.L10B10.99P.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 18.03.1999 abgeändert. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten der Beklagten für das Verfahren S 15 P 58/98 (SG Münster) zu erstatten.
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