L 4 RJ 158/99•Landessozialgericht NRW, 1999-07-09, L 4 RJ 158/99
Landessozialgericht NRW, 1999-07-09, L 4 RJ 158/99
L 4 RJ 158/99Sozialversicherungsgericht09.07.1999
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 4 RJ 158/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-07-09
Aktenzeichen: L 4 RJ 158/99
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1999:0709.L4RJ158.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 09. Juli 1999 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen. Das Sozialgericht wird auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden haben. Die Revision wird nicht zugelassen.
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